Rauchmelderpflicht in Niedersachsen

Wir bekommen oft Fragen zu Rauchmeldern gestellt. Eine der häufigsten Fragen:

Brauche ich zu Hause Rauchmelder?

Die Feuerwehren empfehlen Rauchmelder seit Jahren, In einigen Bundesländern sind sie sogar Pflicht.

In Niedersachsen sind Sie es nun auch. Mit dem Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt 5/2012 wurde diese Pflicht eingeführt.

Im $44 steht, dass alle Schlaf und Kinderzimmer sowie Flure, die als Fluchtwege für Gemeinschafträume (Wohnzimmer) dienen, mit Rauchmeldern bestückt werden müssen. Für Gebäude die vor dem 31.10.2012 gebaut oder genehmigt wurden, galt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2015.

Die Beschaffung der Rauchmelder muss der Haus- Wohnungs-Eigentümer übernehmen, der Betrieb (Funktionstest, Batterie Wechsel) ist Aufgabe des Mieters.

 

http://www.niedersachsen.de/download/66625/Nds_GVBl_Nr_5_2012_vom_12_04_2012_S_46-73.pdf